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Durch Patente können technische Erfindungen für eine maximale Laufzeit von 20 Jahren geschützt werden.

Das Patenterteilungsverfahren besteht aus dem Anmeldeverfahren, wobei die Formulierung der Anmeldeunterlagen besonders wichtig ist, da dadurch der Schutzbereich und -umfang bestimmt werden, der Prüfung und dem Erteilungsverfahren.

Erteilte Patente gewähren dem Inhaber das ausschließliche Recht, die Erfindung wirtschaftlich auszuwerten, also z. B. herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.

Nationale deutsche Patente

Anwendungsbereich:
Technische Gegenstände und Verfahren, etwa Maschinen, Vorrichtungen, Geräte und deren Teile; chemische Erzeugnisse, z.B. Kunststoffgranulate, Kunstdünger oder Arzneimittel; Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeits- und Anwendungsverfahren; mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.

Ausschlüsse:
Nicht patentfähig sind z. B. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen (Designs), Regeln, Pläne und Verfahren für Spiele, gedankliche Tätigkeiten, Programme für Datenverarbeitungsanlagen oder Wiedergaben von Informationen.

Voraussetzungen:
Die Erfindung muss "neu" sein, auf einer "erfinderischen Tätigkeit" beruhen und "gewerblich verwertbar" sein, d.h. sie darf sich für den Durchschnittsfachmann nicht aus dem bekannten Stand der Technik herleiten lassen und sie muss auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt und benutzt werden können.

Angesichts der Sättigung mancher heimischer Märkte sind heute auch kleine und mittlere Unternehmen oft gezwungen, den Export ihrer Erzeugnisse auszuweiten. Die Expansion ins Ausland wird aber häufig nur dann gelingen, wenn Wettbewerber, die auf den fremden Märkten heimisch sind, neue Produktideen nicht einfach übernehmen können.

Mit dem deutschen Patent kann man allerdings nur gegen die unbefugte Benutzung des geschützten Gegenstandes in Deutschland vorgehen, nicht aber gegen Herstellung und Vertrieb der Produkte in anderen Ländern. Exportorientierte Unternehmen sollten daher rechtzeitig ausländische Schutzrechte anmelden, um die Märkte jenseits der Grenzen abzusichern.

Europa-Patente

Mit der Anmeldung der Erfindung zum Europäischen Patent kann in einem einheitlichen Anmelde- und Prüfungsverfahren der Schutz für zurzeit bis zu 32 europäische Länder und 5 Erstreckungsstaaten erlangt werden. Nach der Erteilung wird das Europäische Patent dann in den benannten Ländern als nationales Patent fortgeführt.

Internationale Patente (PCT)

Der "Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens" (PCT) ermöglicht es einem Anmelder, Schutz für zurzeit bis zu 136 (auch außereuropäische) Länder zu beantragen und dann in den gewünschten Staaten als nationale Anmeldungen fortzuführen.