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Technische Erfindungen können auch durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Im Gegensatz zum Patent wird die Erfindung ohne ein Prüfungsverfahren für eine maximale Laufzeit von 10 Jahren eingetragen.
Anwendungsbereich:
Schutzfähig sind technische Erfindungen, z.B. Maschinen, Vorrichtungen und Geräte, Schaltungen und chemische Erzeugnisse.
Ausschlüsse: Ästhetische Formschöpfungen (Designs), Regeln für Spiele, "Verfahren" einschließlich reiner Anwendungserfindungen.
Voraussetzungen: Der Gegenstand einer Gebrauchsmusteranmeldung muss "neu" sein und auf einem "erfinderischen Schritt" beruhen, d.h. er darf sich für den Durchschnittsfachmann nicht einfach aus dem bekannten Stand der Technik herleiten lassen.
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